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Freizeitpädagoge/-in für die Volksschule Hallein Stadt (w/m/d)

Start: 15.11.2023 | Bewerbungsfrist: 15.12.2023 12:00:00

Öffentliche Stellenausschreibung

Die Stadtgemeinde Hallein sucht:

Freizeitpädagoge/-in für die Volksschule Hallein Stadt (w/m/d)

Die Volksschule Hallein Stadt, zwischen Altstadt und den Wäldern des Dürrnbergs gelegen, bietet eine ideale Umgebung für vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten der schulischen Ganztagsbetreuung. Die 3 Schülergruppen und deren Betreuer bilden zusammen mit dem Lehrerkollegium eine Einheit, die zielgerichtet und nachhaltig an bestmöglicher Bildung und Betreuung unserer Schülerinnen und Schüler arbeitet. Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Ganztagsschulkonzeptes garantiert ein spannendes Umfeld und die persönliche Einbindung in den Gestaltungsprozess.

Aufgaben:
  • Betreuung von Schulkindern und Schulkindgruppen, dh Mitwirkung an der Gestaltung des Freizeitteiles der schulischen Tagesbetreuung einschließlich Verpflegung unter Bedachtnahme auf freizeitpädagogische Erfordernisse und das Leitbild der Schule. Hauptaufgabe ist die Erziehungsarbeit. Damit verbunden ist auch die Aufsichtspflicht.
  • Beschäftigungsausmaß je nach Funktion: Assistenz 24,2 Wochenstunden, Gruppenführung 26,0 Wochenstunden, Teamleitung 32,9 Wochenstunden. Das tatsächliche Beschäftigungsausmaß weicht davon ab, da es sich wegen der Pflichtschulferien um ein Jahres-Arbeitszeitmodell handelt.
  • Übernahme der damit verbundenen administrativen Aufgaben (Anmeldungen und Anwesenheiten, Essensbestellungen udgl).
  • Auf Anordnung der Schulleitung Teilnahme an Lehrerkonferenzen, die Angelegenheiten der Freizeit im Betreuungsteil betreffen.
  • Enge Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Teambildung und -gestaltung im Betreuungsteam.
  • Das Team ist der Schulleitung unterstellt, diese teilt die Schulkindgruppen ein, weist die Betreuerinnen und Betreuer zu und ist unmittelbar vorgesetzt. Die Teamleitung koordiniert die dienstrechtlichen und finanziellen Belange mit der Gemeinde als Dienstgeberin und Schulerhalterin, soweit der Freizeitteil an der Schule betroffen ist.
  • Im Freizeitteil sind jedenfalls kreative, künstlerische, musische und sportliche Begabungen sowie die Aneignung von sozialen Kompetenzen und die Persönlichkeitsentfaltung der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
  • Dienstort: Gemeindegebiet von Hallein (alle Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen)

Allgemeine Anforderungen:

  • Bei männlichen Bewerbern: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder das Recht zum unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Persönliche, insbesondere gesundheitliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben

Fachliche Anforderungen:

  • Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher (Bildungsanstalt für Sozial- oder Elementarpädagogik mit Zusatzausbildung Hortpädagogik) oder Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (Hochschullehrgang 60 ECTS-Anrechnungspunkte) oder Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen (Hochschullehrgang 60 ECTS-Anrechnungspunkte) oder Personen mit Qualifikation für Freizeitbetreuung, dh Erste-Hilfe-Ausbildung mind. 16 Stunden, Grundlagenlehrgänge Freizeitpädagogik und Schulrecht mit je 5 ECTS-Anrechnungspunkten und weitere Qualifikation in einem der Bereiche Sport, Musik, kreatives Gestalten, Theater, außerschulische Jugendarbeit oder Soziales gemäß Schulische-Freizeit-Betreuungsverordnung 2017, BGBl II 374/2017
  • Wünschenswert: Berufserfahrung in der Betreuung von Schulkindern oder von Schulkindgruppen in der schulischen Tagesbetreuung
  • Gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook), sehr gute Deutschkenntnisse (Muttersprache oder mindestens C1)
  • Wünschenswert: Nachweis eines 16 stündigen Erste-Hilfe-Kurses, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt

Persönliche Anforderungen:

  • Freude an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern
  • Sicheres und freundliches Auftreten, gute Umgangsformen, Kontaktfreudigkeit
  • Kreativität, Musikalität und gestalterische Begabung
  • Interesse an Weiter- und Fortbildung
  • Offenes und selbstständiges Auftreten sowie Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Soziale und psychologische Kompetenz sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
  • Wünschenswert: Interkulturelle Kompetenz
  • Bereitschaft zur Leistung von Mehrstunden (Krankenstands- und Urlaubsvertretung)
  • Verschwiegenheit, Loyalität zum Dienstgeber und hohe Eigenverantwortung

Wir bieten Ihnen:

  • Wertschätzende und kollegiale Arbeitsatmosphäre, abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben und einen krisensicheren Arbeitsbereich
  • Gleitzeitregelung, soweit keine fixen Dienstpläne erforderlich sind
  • Sechste Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Zahlreiche Sozialleistungen wie zB Vergünstigungen beim Mittagessen (d-bon App), vergünstigtes Parken in unseren Parkgaragen, diverse jährliche Betriebsausflüge, Ermäßigung der Jahreskarte im Freibad, Rabatte in diversen Halleiner Geschäften, Zuschuss für Angestellte von 50% bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung
  • Umfassende Sonderurlaubsrichtlinie (zB freie Tage am 24.12. und am 31.12.)
  • Laufend Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Betriebliche Gesundheitsförderung

Beschäftigungsausmaß: 24,20 Wochenstunden (Teilzeit)
Bewerbungsfrist:
bis spätestens 15.12.2023 12:00 Uhr
Bewerbung
: über https://stadtgemeinde-hallein-kinderbetreuung.kommunos.at/cc5697aa.
Dienstbeginn
: nach Vereinbarung
Rückfragen: Gerold Wührer, g.wuehrer@hallein.gv.at, Tel. +43 664 1651834.

Einstufung: Mit pädagogischer Ausbildung (siehe fachliche Anforderungen) Einstiegsgehalt von ca EUR 2.850 (kp), mit freizeipädagogischer Ausbildung EUR 2.600 (gp), jeweils Vollzeit brutto.

Entlohnung: Grundlage ist das Sbg Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001. Die Ersteinreihung hängt von den nachgewiesenen Vordienstzeiten ab. Rückfragen zur Entlohnung sind erst auf Grundlage von Bewerbungsunterlagen möglich.

Auswahlverfahren: nach Bedarf Vorstellungsgespräche, Testverfahren, Schnupper- oder Probearbeit, fachliche Begutachtungen, allenfalls auch durch externe Stellen. Letztentscheidung: Bürgermeister und Kollegialorgane, unter Beachtung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes.

Anlässlich der Bewerbung anfallende Fahrtkosten und sonstige Spesen können nicht ersetzt werden. Im Zuge der Online-Bewerbung ist schriftlich festzuhalten, dass Sie einer EDV-mäßigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen.

Der Bürgermeister
Alexander Stangassinger